AGB

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Edgar Ambient Media Group GmbH

Kehrwieder 8

20457 Hamburg

Fon: 040 / 696 3825 0

Mail: moin@edgar.de

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Edgar Ambient Media Group GmbH (im Folgenden EAMG) und allen Auftragnehmern und Auftraggebern. Sie gelten für sämtliche Aufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne der nachfolgenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Diese AGB können jederzeit durch EAMG einseitig geändert werden. Im Falle der Änderung dieser AGB weist EAMG seine Geschäftspartner auf diese Änderungen schriftlich hin. Der Geschäftspartner hat dann das Recht, binnen 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung von EAMG der Änderung dieser AGB zu widersprechen und die zugrundeliegende Vertragsbeziehung zu kündigen. Nach Ablauf dieser 14tägigen Frist gilt die entsprechende Änderung als vom jeweiligen Vertragspartner genehmigt.

II. Angebote/Preise

EAMGs Angebote sind stets freibleibend.

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

Soweit keine Preisliste vorliegt, bestimmt EAMG die Vergütung nach billigem Ermessen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch EAMG in Form einer Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsdurchführung zustande. EAMG behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form (der Vorlage) oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.

III. VERTRAGSUMFANG

EAMG leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest.

Für die Erstellung und Verbreitung der Werbemittel und Medien (z. B. Postkarten, Plakate Onlinedienste) verwendet EAMG eigene Vorlagen oder Vorlagen des Auftraggebers.

Ist Gegenstand des jeweiligen Vertrages die Verteilung von Postkarten, werden diese an von EAMG ausgewählten Standorten in speziellen Kartendisplays oder über Partner zum Mitnehmen angeboten, über Onlinedienste zur Ansicht ausgestellt und zur kostenlosen Versendung als virtuelle E-Cards auf der Homepage von EAMG und von Partnern, die mit EAMG zusammenarbeiten, bereitgehalten.

Plakate werden nach definierten Belegungsplänen in verschiedenen Rahmen, u. a. bei Vertragspartnern von EAMG, positioniert. EAMG bemüht sich, nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen, eine größtmögliche Verbreitung der Werbemittel und Medien zu erreichen.

Anspruch auf bestimmte Verteilstandorte hat der Auftraggeber nicht. Verteilung und Auswahl der Displaystandorte liegen allein bei EAMG. Dies gilt auch für die Präsentation der weiteren Medien, sowie im Internet.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verteil- und Veröffentlichungsstandorte einem häufigen Wechsel unterliegen. Die Aktionen werden von einer Vielzahl von Menschen durchgeführt; EAMG ist bemüht, Fehler so weit es geht zu vermeiden. Geringfügige Fehler oder Abweichungen in der Verteilung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Durchführung begründen keine Gewährleistungsansprüche. Als geringfügig sind Fehler oder Abweichungen von unter 5 % anzusehen. Bei Fehlern oder Abweichungen ist EAMG Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Nach Wahl von EAMG ist auch eine proportionale Minderung für nachgewiesene Mängel möglich. Soweit nicht abweichend vereinbart, bleiben Gratispostkarten, Plakate und Werbeträger, auch wenn sie die Werbung des Auftraggebers tragen, im Eigentum von EAMG.

Nach Ablauf des Kampagnenzeitraums können nicht verteilte Drucke, Werbemittel oder sonstige Medien von EAMG vernichtet werden. Karten, Plakate, sonstige Werbeträger oder Medien können in die Dokumentation und Onlinedokumentation aller je erschienenen EAMG Karten oder EAMG Aktivitäten aufgenommen werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass EAMG Werbemittel und Medien in ihrer Eigenwerbung zeigt und einsetzt. In den übrigen Geschäftsfeldern von EAMG gelten die Regelungen analog

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IV. NUTZUNGSRECHTE BEI VOM AUFTRAGGEBER GELIEFERTEN VORLAGEN

Sofern EAMG die Werbemittel/Medien nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen erstellt, sondern vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen verwendet, wird EAMG, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, das räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, die Vorlagen für die Erstellung und Verbreitung der Werbung zu verwenden.

Dieses Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein,

  • die Vorlage in jeder Form und Anzahl im vertragsgemäßen Umfang zu vervielfältigen, insbesondere auch beliebig viele digitale Vervielfältigungsstücke herzustellen, soweit dies für den konkreten Vertragszweck erforderlich ist;
  • die Vorlagen zu verbreiten, und zwar insbesondere – sofern Gegenstand des Vertrages die Verteilung von Postkarten ist – als herkömmliche Gratispostkarten zu verteilen, auszustellen, über Onlinedienste öffentlich wiederzugeben und zum Abruf bereitzuhalten sowie zum Onlineversand als E-Card bereitzustellen;
  • an den Vorlagen – unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes – solche Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen geboten oder unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Marktes wünschenswert sind; hierzu zählt auch das Recht, Vorlagen zu vergrößern und zu verkleinern, an den Vorlagen solche Veränderungen vorzunehmen, die für eine Verwendung der Vorlage für animierte E- Cards erforderlich sind; die Vorlagen uneingeschränkt für EAMGs eigene Werbung sowohl online als auch offline zu verwenden.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass EAMG zur Anbringung einer Urheberbezeichnung nur insoweit verpflichtet ist, als eine Namensnennung üblich und technisch möglich ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte von dem/den Urheber/n gemäß §§ 31 f. Urhebergesetz ermächtigt worden ist. Soweit der Urheber selbst EAMGs Vertragspartner ist, räumt dieser EAMG die vorbezeichneten Rechte ein.

Werden durch die Nutzung der Vorlagen Rechte Dritter verletzt und wird EAMG deshalb von einem Dritten – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber EAMG von jeglicher Inanspruchnahme unter Einschluss sämtlicher Kosten der Rechtsverfolgung, frei. Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Vorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

V. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE BEI VON EAMG GELIEFERTEN VORLAGEN

Sofern EAMG die Werbemittel/Medien nicht nach vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen erstellt, gilt Folgendes: Hat EAMG die Vorlagen (z.B. für die Werbekarten, E-Cards, etc.) oder Medien nicht selbst entworfen, sondern von einem Dritten erworben, versichert EAMG, zur Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31 f. Urhebergesetz ermächtigt zu sein. Diese Zusicherung geht den Regelungen in VII. vor. Hat EAMG die Vorlagen für die Werbemittel/Medien selbst entworfen, ist und bleibt EAMG ausschließlicher Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte. Soweit EAMG dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den von EAMG entworfenen oder beschafften Vorlagen einräumt, bleiben diese auf diesen Auftrag und seine zeitliche Dauer beschränkt. Jede außerhalb dieses Auftrages liegende Nutzung, auch jede nachvertragliche, bedarf der (zu vergütenden) Zustimmung von EAMG. Vorschläge oder sonstige Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt erst mit Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht, die von EAMG entworfenen Vorlagen im Rahmen des Auftrages für die Dauer der Vertragslaufzeit zu benutzen. Die Originale der Entwürfe verbleiben bei EAMG.

VI. ENTWURF UND GESTALTUNG

Gehört Entwurf und Gestaltung zum Auftrag, besteht für EAMG Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass stets alle Werbemittel und Medien auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle mit dem EAMG Logo und der EAMG Impressumszeile versehen werden. Im Rahmen eines zusätzlich erteilten, vergütungspflichtigen Gestaltungsauftrages wird dem Auftraggeber ein Entwurf für die Gestaltung vorgelegt. Sofern ihm der Entwurf nicht zusagt, hat er Anspruch auf Erstellung von bis zu zwei weiteren Entwürfen. Sagt auch der dritte Entwurf dem Auftraggeber nicht zu, kann er vom Auftrag gegen ein einmaliges Pauschalhonorar von 300,00 € zuzüglich Umsatzsteuer zurücktreten. Nutzungsrechte an den entwickelten Entwürfen stehen dem Auftraggeber nicht zu. Will der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern wünscht er die Erstellung weiterer Entwürfe, so hat er für die weiteren Entwürfe die entstehenden Kosten zu tragen.

VII. HAFTUNG FÜR VORLAGEN, ZUGELIEFERTE PRODUKTE UND WAREN

Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig von EAMG gelesen. Hat der Auftraggeber den ihm vorgelegten Entwurf oder die Probe genehmigt und zur Verwendung oder zum Druck freigegeben, übernimmt er hierdurch die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Zusammenstellung. Eine Haftung von EAMG für nach Freigabe festgestellte Fehler entfällt. Hat der Auftraggeber eine Vorlage zur Verwendung, insbesondere zum Druck, freigegeben und stellt er danach, insbesondere nach dem Druck, Textfehler, Bildfehler oder Ähnliches fest, so kann er von EAMG Korrekturen/Korrekturdruck/Onlinekorrektur nur nach Zahlung der hierfür anfallenden Zusatzkosten verlangen.

Die Haftung von EAMG ist ausgeschlossen für alle vom Auftraggeber zugelieferten Vorlagen, Druckstücke, Warenproben und sonstige Gegenstände und Materialien. EAMG haftet nicht für die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit. Zu den Aufgaben von EAMG gehört es auch nicht, den Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Vorlage selbst geliefert hat oder ob EAMG sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Der Auftraggeber hält EAMG von allen daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen frei.

Sofern der Auftraggeber Vorlagen selbst liefert, überprüft EAMG die Vorlagen im zumutbaren Rahmen auf technische Mängel und weist den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Vorlagen hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese bei der Verwendung, insbesondere beim Druckvorgang offenbar, so kann der Auftraggeber aus Mängeln, wie beispielsweise ungenügendem Druck, keine Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Gleiches gilt bei der Veröffentlichung als E-Cards. Die Beseitigung derart verborgener Mängel der Vorlage und die anschließende Wiederherstellung der Tauglichkeit als Vorlage erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. Auch bei fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Lieferung vom Auftraggeber beizubringender Vorlagen, Druckstücke, Warenproben oder sonstiger Gegenstände und Materialien kann der Auftraggeber gegen EAMG keine Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Entstehen EAMG oder Dritten durch vom Auftraggeber zugelieferter Vorlagen, Druckstücke, Warenproben oder sonstiger Gegenstände und Materialien Schäden, so hält der Auftraggeber EAMG von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Kosten, unter Einschluss der Kosten für die Rechtsverfolgung, frei.

VIII. RÜGEPFLICHTEN

Der Auftraggeber hat bei EAMG in jeder Phase der Auftragsabwicklung auftauchende Mängel stets unverzüglich schriftlich/faxschriftlich zu rügen. Dies gilt in gesteigertem Maße bei der Druck-/Verwendungsfreigabe. Erhält der Auftraggeber Abzüge/Belegexemplare /Proben zur Prüfung, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu überprüfen, erbetene Freigaben unverzüglich zu erteilen oder etwaige Mängel sofort bei EAMG zu rügen. Gleiches gilt für E-Cards und alle sonstigen Medien/Leistungen EAMGs. Ebenso sind Mängel in der Veröffentlichung oder Verteilung sofort zu rügen. Alle Rügen und Mitteilungen sind schriftlich/faxschriftlich zu erheben. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Durch die Rüge muss EAMG sofort in die Lage versetzt werden, mögliche Gewährleistungsansprüche zu prüfen und den Auftragsablauf zu korrigieren. Als Ausschlussfrist gilt zusätzlich: Geht die schriftliche Rüge später als 2 Wochen nach Erhalt der Belegexemplare, 2 Wochen nach Freischaltung der E-Card, beziehungsweise 2 Wochen nach Abschluss der Verteilung/Veröffentlichung/Abschluss der Leistung durch den Auftraggeber bei EAMG ein, so verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsansprüche. EAMG ist bei unterbliebener Mängelrüge berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangelhafte Werbemittel/Medien zu veröffentlichen oder in die Verteilung zu nehmen.

IX. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Rechnungen von EAMG sind ohne Abzug 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig, mit Skonto nach 10 Tagen. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto von EAMG als Zahlung. Gerät ein Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Auftraggeber binnen 21 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

X. KÜNDIGUNG

Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende Vorlagen/Werbemittel, so steht EAMG ein außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatz zu. Ebenso steht EAMG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Schaltungen den Vertrag zu kündigen. Folgende Stornokosten gelten unter gleichzeitiger Abbedingung der §§ 649, 615 BGB in diesem Fall als vereinbart:

Bei Kündigung bis zu 6 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 10 % bis zu 5 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 30 % bis zu 4 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 40 % bis zu 3 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 50 % bis zu 2 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 90 % danach 100 %, der jeweiligen Nettoauftragssumme, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Regelung findet keine Anwendung auf das Medium CinemaLights. Aufgrund des organisatorischen Aufwandes ist bei diesem Medium bei einer Kündigung 100 % des vertraglich vereinbarten Honorars zu zahlen. Die Anwendung der §§ 649, 615 BGB ist ausgeschlossen.

Diese Regelung findet auch keine Anwendung für den Fall, das EAMG seinerseits für die Durchführung des Auftrages dritte Dienstleister und/oder Künstler engagieren musste. Auch in diesem Falle ist aufgrund des organisatorischen Aufwandes bei einer Kündigung des Auftraggebers 100 % des mit dem Dienstleister bzw. Künstler vereinbarten Honorars zu zahlen. Die Anwendung der §§ 649, 615 BGB ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen.

Nach Beginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich. Umstände, die EAMG nicht zu vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug, Diebstahl, Vandalismus usw., berechtigen beide Vertragspartner erst nach Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat zur fristlosen Kündigung, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz abgeleitet werden kann. Erbrachte Leistungen werden dann anteilig, ggf. zeitanteilig abgerechnet.

XI. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Der Auftraggeber kann gegenüber EAMG nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von EAMG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Auftraggeber nicht ausüben. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber nur über eine eingeschränkte Bonität verfügt, so ist EAMG auch nachträglich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder eine anderweitige Besicherung ihres Vergütungsanspruches zu verlangen und ihre Leistungen bis zu deren Bewirkung zurückzuhalten.

XII. NUTZUNGS-/EIGENTUMSVORBEHALT

Die Übertragung der in den IV. und V. beschriebenen Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars. An gelieferten Waren behält sich EAMG das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.

XIII. GEWÄHRLEISTUNG

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit/Leistung oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von EAMG Mängelbeseitigung oder Neuleistung. Der Auftraggeber hat EAMG die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt es EAMG nach zweimaliger Nacherfüllung nicht, ordnungsgemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftraggeber nach der Setzung einer Nachfrist und der Androhung, dass er nach Fristablauf zurücktreten werde, das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln EAMGs oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

XIV. HAFTUNGSBEGRENZUNG

EAMG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet EAMG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von EAMG ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Regelungen gelten bei allen Schadensersatzforderungen neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Soweit EAMG gleichwohl haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den doppelten Auftragswert begrenzt; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche gegen EAMG verjähren in einem Jahr nach Ausführung des Auftrages oder der Ablieferung der Ware, wobei § 199 Absatz 1 und 3 BGB ausgeschlossen sind.

XV. GUERILLAAUFTRAG

Ist Gegenstand des Vertrages mit EAMG die Durchführung eines sog. „Guerillaauftrages“, geltend ergänzend folgende Regelungen:

Die Aktion wird ohne das Einholen einer werblichen Genehmigung durchgeführt. Im Falle einer Abmahnung oder Bitte um Reinigung von den zuständigen Behörden, dem Eigentümer oder sonstigen Berechtigten, hält der Auftraggeber EAMG von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Auf Wunsch können etwaige Beseitigungs- oder Reinigungsarbeiten bei EAMG gebucht werden. Näheres werden die Parteien in diesem Falle gesondert vereinbaren.

Verhalten bei Platzverweis: Im Falle eines Platzverweises, der mündlich ausgesprochen wird, wechselt das Team den Bezirk. Sollte das Ordnungsamt oder die Polizei auch in dem neuen Bezirk einen Platzverweis aussprechen, weicht das Team in einen dritten Bezirk aus. Sollte es hier ebenfalls zu einem Platzverweis kommen, muss die Aktion abgebrochen werden. Bei Abbruch der Aktion, basierend aus dem vorstehend beschriebenen Verhalten, werden die restlichen, noch verbliebenen Stückzahlen der jeweiligen Werbemittel zu 50% dem Kunden gutgeschrieben. EAMG haftet nicht für evtl. juristische Folgen und/oder mögliche finanzielle Konsequenzen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung und einem möglichen vorherigen Abbruch von Guerillamarketingmaßnahmen ohne Genehmigung der zuständigen Behörden/Eigentümer entstehen können. Diese trägt ausschließlich der Auftraggeber.

XVI. DATENSCHUTZ

EAMG nimmt den Datenschutz ernst. Für unterschiedliche Prozesse werden auch personenbezogene Daten benötigt, erhoben, verarbeitet und gespeichert. Situationsabhängig werden Unternehmen, Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Kundennummer, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Zahlungsart und E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert. Bei elektronischen Zahlungsverfahren können Daten gemäß dem jeweiligen Verfahren erhoben und gespeichert werden. Soweit die Zustimmung des Vertragspartners vorliegt, können erhobene und gespeicherte Daten in vertraglichem Rahmen an Geschäftspartner weitergeben werden.

XVII. GERICHTSSTAND

Die Geschäftsräume von EAMG sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Für alle Vertragspartner, die keine Verbraucher sind, gilt der Gerichtsstand Hamburg als vereinbart.